Wien: Ortstaxe als Prozentsatz
In Wien wird die Ortstaxe als Prozentsatz vom Übernachtungsentgelt berechnet. Du meldest und zahlst sie selbst an die Stadt. Alle Details findest du im nächsten Abschnitt.
Ratgeber für Gastgeber
Wer zahlt sie, wie hoch ist sie, und wie kommt sie korrekt zum Tourismusverband oder zur Gemeinde? Hier ist alles, was du als Hotel, Pension oder Vermieter einer Ferienwohnung in Österreich dazu wissen solltest. Und am Ende, wie du dir die Rechnerei sparst.
Stand: September 2026 · Keine Rechtsberatung
Die Ortstaxe ist eine Abgabe, die Gäste für jede Übernachtung in einer Gemeinde zahlen. Du als Gastgeber hebst sie beim Gast ein und führst sie an die Gemeinde oder den Tourismusverband ab. Mit dem Geld werden Tourismus und Infrastruktur im Ort finanziert, oft auch eine Gästekarte mit Vergünstigungen.
Geregelt ist die Ortstaxe im jeweiligen Landesrecht. Deshalb heißt sie nicht überall gleich und ist nicht überall gleich hoch. In manchen Bundesländern ist sie ein fixer Betrag pro Person und Nacht, in Wien ein Prozentsatz vom Übernachtungspreis.
Je nach Bundesland heißt die Abgabe Ortstaxe, Aufenthaltsabgabe, Nächtigungsabgabe, Nächtigungstaxe oder Gästetaxe. Gemeint ist im Kern immer dasselbe: eine Abgabe pro Übernachtung, die der Gast zahlt und du abführst. Die Höhe, die Befreiungen und der Meldeweg unterscheiden sich aber, oft sogar von Gemeinde zu Gemeinde.
In Wien wird die Ortstaxe als Prozentsatz vom Übernachtungsentgelt berechnet. Du meldest und zahlst sie selbst an die Stadt. Alle Details findest du im nächsten Abschnitt.
Im Land Salzburg ist die Ortstaxe im Ortstaxengesetz geregelt. Sie ist ein Betrag pro Person und Nacht, der je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ist.
In Tirol heißt die Abgabe Aufenthaltsabgabe und ist im Tiroler Aufenthaltsabgabegesetz geregelt. Die Höhe hängt vom Tourismusverband ab, zu dem deine Gemeinde gehört.
Den genauen Satz für deinen Betrieb kennt dein Tourismusverband oder deine Gemeinde. Frag dort nach, bevor du Preise kalkulierst.
In Wien ist die Ortstaxe seit Mitte 2026 deutlich gestiegen und steigt 2027 noch einmal. Sie gilt für Hotels und Pensionen genauso wie für Ferienwohnungen und Privatwohnungen, die über Plattformen vermietet werden.
| Zeitraum | Satz |
|---|---|
| bis 30.06.2026 | 3,2 % |
| 01.07.2026 bis 30.06.2027 | 5 % |
| ab 01.07.2027 | 8 % |
Quelle: Stadt Wien, wien.gv.at, Stand September 2026.
Grundlage ist das Entgelt für die Unterkunft, ohne Umsatzsteuer und ohne Frühstück. Welche Posten genau dazugehören, regelt die Stadt Wien. Im Zweifel lohnt ein Blick auf die Seite der Stadt oder ein kurzer Anruf bei deinem Steuerberater.
Die Ortstaxe für einen Monat zahlst du bis zum 15. des Folgemonats. Dazu kommt einmal im Jahr eine Erklärung, fällig bis 15. Februar. Halte die Nächtigungen und Berechnungsgrundlagen dafür nachvollziehbar fest.
Ortstaxe
Vereinfachte Berechnung zur Orientierung. Befreiungen und Sonderfälle sind nicht berücksichtigt. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Beispiel: Kostet die Wohnung 500 € für vier Nächte, ohne Umsatzsteuer und Frühstück, fallen bei 5 % genau 25 € Ortstaxe an.
Die Rechnung selbst ist selten kompliziert. Aufwendig wird es, weil jede Buchung richtig eingeordnet werden muss und sich kleine Abweichungen über einen Monat summieren.
Kinder und Jugendliche sind oft befreit oder zahlen weniger, aber die Altersgrenze ist nicht überall gleich. Wer das Geburtsdatum nicht sauber erfasst, rechnet falsch.
Gemeinden und Tourismusverbände passen die Sätze an, oft zum Saisonwechsel oder Jahresbeginn. Wer mit einer Excel-Liste arbeitet, rechnet dann leicht mit dem alten Wert.
Bei Buchungen über Booking.com oder Airbnb steht die Ortstaxe oft nicht im Preis. Du musst sie separat einheben und darfst sie bei der Abrechnung nicht vergessen.
Nächtigungen zählen, Befreiungen abziehen, Summe bilden und abführen. Bei einem vollen Haus ist das jeden Monat Arbeit, die niemand gern macht.
Bei alpinoo ist die Ortstaxe kein Extra, sondern Teil von Buchung, Meldeschein und Rechnung. Die Daten, die du ohnehin brauchst, reichen dafür aus. Erst dadurch wird aus einzelnen richtigen Rechenschritten ein Ablauf, den du nicht jeden Monat neu kontrollieren musst.
alpinoo rechnet mit dem Satz und den Befreiungen, die für deine Gemeinde gelten. Ändern sie sich, wird die Regel angepasst. Du musst keine Sätze nachpflegen.
Aus dem Geburtsdatum im Meldeschein erkennt alpinoo, wer befreit ist oder weniger zahlt. Die Information wird dort verwendet, wo sie für die Berechnung gebraucht wird.
Die Ortstaxe steht als eigene Position auf der Rechnung, getrennt vom Übernachtungspreis. Bei Direktbuchungen sieht dein Gast sie schon in der Buchungsmaske.
Mehr zu RechnungenReist dein Gast ab, meldet alpinoo die Ortstaxe automatisch an feratel. Du musst nichts zählen, nichts nachtragen und am Monatsende keine Liste zusammenstellen.
Die konkrete Regel richtet sich nach deinem Betriebsstandort. Diese Beschreibung ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
In vielen Regionen Österreichs laufen Gästemeldung und Ortstaxe über feratel Deskline. alpinoo ist an feratel angebunden. Am Abreisetag deines Gastes wird die Ortstaxe automatisch dorthin gemeldet, zusammen mit den Daten aus dem Meldeschein. Du tippst nichts ein zweites Mal und musst dich um keine zusätzliche Liste kümmern.
Damit stimmen deine Zahlen und die Zahlen des Tourismusverbands überein. Das reduziert Nachmeldungen und Rückfragen. In Wien läuft die Ortstaxe direkt über die Stadt und nicht über feratel. Dort gelten deshalb der Meldeweg und die Fristen der Stadt Wien.
Gast reist ab, Ortstaxe ist gemeldet. Fertig.
In Deutschland heißt die Abgabe meist Kurtaxe, Kurbeitrag oder Gästebeitrag. Sie wird von der Gemeinde per Satzung festgelegt, typischerweise in Kur- und Erholungsorten, und ist meist ein Betrag pro Person und Nacht. Viele Städte erheben zusätzlich oder stattdessen eine Übernachtungsteuer, oft als City Tax oder Beherbergungsteuer bezeichnet, die sich am Übernachtungspreis orientiert.
Auch hier gilt: Die Regel kommt von deiner Gemeinde. alpinoo rechnet für Betriebe in Deutschland mit der dort hinterlegten Regel, genauso wie in Österreich. Befreiungen und örtliche Besonderheiten werden passend zum Standort eingerichtet.
Die Begriffe klingen ähnlich, sind rechtlich aber nicht automatisch dasselbe. Prüfe deshalb die Satzung deiner Gemeinde und übernimm nicht einfach den Satz eines Nachbarorts. Das ist keine Rechtsberatung.
Der Gast. Du als Gastgeber hebst sie ein und führst sie an die Gemeinde oder den Tourismusverband ab.
Grundsätzlich ja. Die Ortstaxe gilt für entgeltliche Übernachtungen, egal ob in einem Hotel, einer Ferienwohnung oder einer privaten Wohnung. In Wien ist das ausdrücklich auch für die Vermietung über Online-Plattformen geregelt.
Vom 01.07.2026 bis 30.06.2027 beträgt sie 5 % vom Übernachtungsentgelt ohne Umsatzsteuer und Frühstück. Ab 01.07.2027 sind es 8 %. Bis Ende Juni 2026 waren es 3,2 %.
Das hängt von deiner Gemeinde beziehungsweise deinem Tourismusverband ab. In Salzburg und Tirol ist sie ein Betrag pro Person und Nacht. Den aktuellen Satz bekommst du bei deinem Tourismusverband.
Oft ja, aber die Altersgrenze und die Regel unterscheiden sich je nach Bundesland und Gemeinde. Deshalb ist das Geburtsdatum im Meldeschein so wichtig.
In Regionen mit feratel nicht. alpinoo meldet die Ortstaxe am Abreisetag deines Gastes automatisch an feratel. In Wien, wo die Ortstaxe direkt an die Stadt geht, gelten die Fristen der Stadt.
In Wien bis zum 15. des Folgemonats, dazu eine Jahreserklärung bis 15. Februar. In anderen Regionen gibt der Tourismusverband oder die Gemeinde die Fristen vor.
Ortstaxe ist der österreichische Begriff, Kurtaxe der deutsche. In beiden Fällen zahlt der Gast pro Übernachtung eine Abgabe an die Gemeinde, die du als Gastgeber einhebst.
Mit der Regel, die für deine Gemeinde hinterlegt ist, inklusive Befreiungen. Ändert sich der Satz, wird die Regel angepasst. Du musst nichts nachpflegen.
Nein. Sie ist wie Meldewesen und Rechnungen im Monatspreis enthalten.
Diese Seite ist eine allgemeine Information und keine Rechts- oder Steuerberatung. Verbindlich sind die Regeln deines Bundeslandes und deiner Gemeinde.
Wir zeigen dir in rund 30 Minuten, wie Meldeschein, Ortstaxe und Rechnung bei deinem Betrieb zusammenspielen.
Demo-Termin auswählenUnverbindlich · Kostenlos · Dauert ca. 30 Minuten